Kinder und Jugendliche können ohne die elterliche Erlaubniserklärung nicht ohne ihre Eltern außerhalb Spaniens reisen

Allein im Ausland reisende spanische Minderjährige mussten weder ihren Personalausweis noch ihren Reisepass beifügen. Bei Kindern unter 14 Jahren verlangten die meisten Fluggesellschaften, dass das Kind mit einem Begleitservice reist, der bei der Ankunft angeheuert wurde. Andere, die günstig sind, erlauben es ihnen nicht, alleine zu reisen, wenn sie nicht älter als 16 Jahre sind.

Aber ab dem 1. September Die Vorschriften haben sich verschärft: Kinder unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung eines anderen Elternteils ins Ausland reisen oder gesetzlicher Vormund, Sie müssen eine von Ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnete Reisegenehmigung mit sich führen und in einer der folgenden Abhängigkeiten formalisiert: Nationale Polizei, Zivilgarde, Notare und Bürgermeisterämter, zusätzlich zum gültigen Personalausweis oder Reisepass gemäß Anweisung 10/2019 des Sicherheitsministers vom 9. Juli.

Mehr Schutz für das Kind

Gemäß der oben genannten Anweisung besteht das Ziel dieser neuen Reiseregel darin, die Schutzstandards für Minderjährige zu erhöhen, wenn sie ohne Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten im Ausland reisen.

In dem zuvor ausgefüllten Formular werden die Daten des Minderjährigen, seiner Eltern, der möglichen Begleiter und die Daten der Reise aufgezeichnet. Um dies zu formalisieren, muss einer der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes bei einer nationalen Polizeistation oder einem Posten der Zivilgarde erscheinen.

Bei Babys und mehr Ab welchem ​​Alter ein Baby mit dem Flugzeug reisen kann und was zu beachten ist, wenn Sie reisen, ist nur das Erscheinen eines gesetzlichen Vertreters des Kindes erforderlich, vorausgesetzt, er verfügt über die Befugnisse, die Geschäftsfähigkeit und die Einwilligung des Kindes Ein anderer Elternteil

Um Ihre Identität nachzuweisen, müssen Sie einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und die Unterlagen vorlegen, aus denen der Zusammenhang mit dem Minderjährigen und seinen Elternrechten (Personalausweis, Reisepass, Familienbuch) hervorgeht.

Bei ausländischen Kindern mit Wohnsitz in Spanienmüssen sich ihre gesetzlichen Vertreter an ihre Konsularbehörden wenden, um die erforderlichen Unterlagen gemäß ihrer nationalen Gesetzgebung auszufüllen.

Sie können das Musterformular über die elektronische Zentrale der Generaldirektion der Polizei herunterladen.

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