Der Oberste anerkennt die Rückstellung für ein Stillrisiko für eine Flugbegleiterin

Immer mehr sind die Urteile, die Krankheitsurlaub aufgrund des Stillrisikos anerkennenObwohl es genügend Zeit gibt, um sich zu normalisieren, und es nicht nötig ist, Gesetze zu erlassen, um zu verteidigen, dass das Füttern des Babys wichtiger ist als die Interessen eines Unternehmens.

In diesem Fall hat der Oberste Gerichtshof das Recht eines Flugbegleiters anerkannt, den vom Gesetz vorgesehenen wirtschaftlichen Nutzen für das Risiko während des Stillens einzuziehen, indem er schätzt, dass die Intimitäts- und Hygienebedingungen am Arbeitsplatz die Gesundheit beeinträchtigen können des Säuglings.

Dies ist eine Easyjet-Hostess, die diese positive Strafe erhalten hat, nachdem ihr ein Sozialgericht verweigert wurde.

Der Oberste Gerichtshof erinnert daran, dass die Gesetzgebung zu Arbeits- und Sozialversicherungsrisiken festlegt, dass wenn der Job ein Stillrisiko darstelltkönnen die Arbeitnehmer in einer Situation der Aussetzung des Vertrages erklärt werden und einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten, bis der Minderjährige neun Monate erreicht, wodurch der entstehende Einkommensverlust gedeckt werden soll.

Es ist logisch, dass das Tempo und die Arbeitsbedingungen einer Flugbegleiterin das Stillen nicht begünstigen, da das Schichtsystem und die Bedingungen an Bord des Flugzeugs die Aufrechterhaltung des Stillens verhindern.

Darüber hinaus ist der einzige Ort der Privatsphäre in einem Flugzeug Für die Extraktion von Milch ist das BadDas einzige Kühlsystem, das Milch konserviert, ist die für Passagiergetränke vorgesehene Eisbox.

Da das Unternehmen der Gastgeberin kein alternatives Angebot unterbreitet hat, ist die Aussetzung des Vertrages die letzte Maßnahme, um die Gesundheit des Kindes zu schützen.

Dies ist nicht der erste Fall einer Flugbegleiterin, der diese Anerkennung zuteil wird. Vielleicht ist es bereits an der Zeit, dass sich Airline-Manager darüber im Klaren sind, dass sie Frauen, deren Stillen in Gefahr ist, nicht behindern können. Dieses Risiko ist während der Stillzeit bis zum Alter von neun Monaten verlängert.

Kurz gesagt, in diesem neuen Urteil, das das Risiko beim Stillen einer Flugbegleiterin erkenntDer Oberste Gerichtshof betont die materielle Unmöglichkeit der Gewinnung und Konservierung von Milch in Flugzeugen zusammen mit den Zeiten, die mit den regelmäßigen Fütterungsperioden des Säuglings unvereinbar sind.