Verfahren für die Geburt eines Kindes: 2.500 Euro Scheck

Wir fahren mit unserem Führer fort Verfahren für die Geburt eines Kindes. Die Verfahren sind der am wenigsten angenehme Teil des Elternwerdens, aber sie sind obligatorisch und notwendig, insbesondere wenn es um finanzielle Unterstützung geht, wie die Bereitstellung für die Geburt oder Adoption eines Kindes, besser bekannt als 2.500 Euro Scheck.

Obwohl die Leistung für Kinder, die zum 1. Januar 2011 geboren wurden, von der Regierung gestrichen wurde, können Eltern, die vor Jahresende Eltern waren, weiterhin eine Leistung beantragen. Mal sehen, wie es weitergeht.

Sobald die Geburt oder Adoption des Babys im Standesamt eingetragen ist, kann der Mutterschaftsabzug von 2.500 Euro bei der Steuerbehörde beantragt werden.

Es handelt sich um einen beitragsunabhängigen einmaligen wirtschaftlichen Vorteil, der zum Teil die Ausgaben ausgleichen soll, die durch die Ankunft eines neuen Kindes in der Familie verursacht werden.

Wer hat das Recht, es anzufordern?

Die Leistung wird gewährt an Alle Babys, die am 1. Juli 2007 in Spanien geboren wurden, sofern die Geburt im spanischen Hoheitsgebiet stattgefunden hat, und an adoptierte Kinder, deren Adoption von einer zuständigen spanischen Behörde bearbeitet wurde.

Jeder, der mindestens 24 Stunden außerhalb des Mutterleibs gelebt hat, gilt als geborenes Baby.

Das Recht auf Anerkennung der Leistung besteht nach 5 Jahren ab dem Tag nach der Geburt des Kindes.

Wer fragt danach

Leistungsempfängerin ist die spanische oder ausländische Mutter, die sich vor der Geburt oder Adoption mindestens 2 Jahre lang legal, wirksam und ununterbrochen auf spanischem Gebiet aufgehalten hat. Dies ist einer der umstrittensten Punkte des Gesetzes, der als diskriminierend eingestuft wurde.

Im Todesfall der Mutter kann der andere Elternteil dies beantragen. Im Falle einer Adoption beantragt die Frau dies ebenfalls und wenn die Ehe zwischen Personen desselben Geschlechts besteht. Für den Fall, dass nur eine Person adoptiert, fordert er oder sie dies unabhängig vom Geschlecht an.

Wie kann ich es anfordern?

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Vorteil zu erhalten:

  • Wenn die Mutter (oder in den oben genannten Ausnahmefällen der Vater) selbständig oder erwerbstätig ist und ein einkommenssteuerpflichtiges Einkommen hat, hat sie Anspruch auf den Abzug von 2.500 Euro im Geburtsjahr des Kindes. Es kann im Voraus oder der staatlichen Steuertranche belastet werden.
  • Wenn die Mutter (oder in den oben genannten Ausnahmefällen der Vater) nicht arbeitet oder kein Einkommen hat, das der Quellensteuer unterliegt, oder wenn es sich um einen Steuerpflichtigen handelt, für den die regionalen Normen von Navarra oder dem Baskenland gelten Die Einkommensteuer hat Anspruch auf eine beitragsunabhängige Leistung von 2.500 Euro.

Für die Anforderung einer vorzeitigen Zahlung wird das Modell 140 vorgestellt.

Personen, die keinen Anspruch auf Abzug der Einkommensteuer durch Geburt oder Adoption haben oder ihren steuerlichen Wohnsitz im Baskenland oder in Navarra haben, profitieren vom wirtschaftlichen Nutzen einer einzigen Zahlung aus der Sozialversicherung. Auch die Steuerzahler des IRPF, die Anspruch auf Geburts- oder Adoptionsabzug haben, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsabzug oder dessen vorzeitige Zahlung haben, oder die Anspruch auf diesen haben, müssen das Formular 141 vorlegen.

Sie können elektronisch über das Internet oder in jedem Büro der Steuerbehörde eingereicht werden.

Die Zahlung erfolgt in der Regel im Monat nach der Geburt oder Adoption und Einreichung des Antrags.

Bis wann?

Es sind noch 6 Monate übrig. Mit anderen Worten, alle Babys, die im Rest des Jahres 2010 bis zum 31. Dezember um 23:59 Uhr geboren wurden (und diejenigen, die wenige Minuten zuvor zusammengestellt werden, um das Baby zu benachrichtigen), haben Anspruch auf die Zahlung von 2.500 Euro.