Arbeitszeitverkürzung: Dies sind die 113 Kinderkrankheiten, die Anspruch auf die Leistung haben

Die Sozialversicherung hat das kürzlich aktualisiert Liste der Pathologien, die zur Anerkennung des Betreuungsangebots von schwerkranken Kindern führen können.

Zum ersten Mal umfasst es seltene pädiatrische Krankheiten: bullöse Epidermolyse (als "Schmetterlingshaut" bezeichnet), Behçet-Syndrom und Smith-Magenis-Syndrom sowie die Möglichkeit, durch Arbeitsverkürzung auf Hilfe zuzugreifen, um ein Kind zu versorgen. auch zu hause und nicht nur im krankenhaus.

Neuheiten beim Zugang zu Leistungen

Der Verordnung TMS / 103/2019 zufolge wird mit der Verordnung TMS / 103/2019 der Anhang des Königlichen Dekrets 1148/2011 vom 29. Juli geändert, um den wirtschaftlichen Nutzen für die Pflege von Kindern und Jugendlichen im System der sozialen Sicherheit anzuwenden und zu entwickeln Minderjährige, die von Krebs oder anderen schweren Krankheiten betroffen sind.

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Neben der Aktualisierung der Liste der begünstigten Pathologien werden auch "die Möglichkeit, Patienten mit anderen schwerwiegenden Erkrankungen zu versichern, die nach ausdrücklicher Anweisung des Arztes eine ständige Versorgung im Rahmen der Krankenhausaufnahme oder der stationären Einweisung in ein Krankenhaus erfordern."

Als Anhang ist auch eine medizinische Mustererklärung über die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Betreuung des genannten Kindes beigefügt "Ärztliches Attest für die Betreuung von Kindern, die an Krebs oder anderen schweren Krankheiten leiden".

Voraussetzungen für den Leistungsanspruch

Die seit 2011 geltende Kinderbetreuungshilfe bei schwerer Krankheit kommt leiblichen Eltern, Adoptiveltern oder Gasteltern zugute Verkürzung des Arbeitstages um mindestens 50% für die Betreuung eines Kindes auf Ihre Kosten von Krebs oder anderen schweren Krankheiten betroffen.

Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, müssen beide Elternteile arbeiten, obwohl nur eine Leistung anerkannt ist.

Die Anforderungen sind die gleichen wie für das Mutterschaftsgeld: eingeschrieben und eingeschrieben in einem bestimmten System des Sozialversicherungssystems und mit dem Mindestbeitragszeitraum abgedeckt.

Für mehr als 26 Jahre beträgt der Mindestzeitraum 180 Tage innerhalb der unmittelbar vorhergehenden sieben Jahre.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Der wirtschaftliche Nutzen des Zuschusses errechnet sich aus 100% der aufsichtsrechtlichen Grundlage für das aus beruflichen Eventualverbindlichkeiten abgeleitete vorübergehende Invaliditätsgeld. Und von dort wird der Prozentsatz der Reduzierung des Arbeitstages angewendet.

Die Leistung erlischt, wenn die Notwendigkeit einer direkten, kontinuierlichen und dauerhaften Betreuung des Kindes aufhört oder wenn es 18 Jahre alt wird.

Sie können auf die Anwendung über die Website der sozialen Sicherheit zugreifen.

Im Jahr 2018 wurden 3.136 neue Verfahren aufgrund der schweren Erkrankung eines Kindes eingeleitet, und Ende 2018 blieben 5.464 Verfahren in Kraft.

Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2018 abgeschlossenen Prozesse betrug 412,02 Tage.

Liste der hilfeberechtigten Kinderkrankheiten

Onkologie

1.- Akute lymphatische Leukämie.

2.- Akute nicht lymphatische Leukämie.

Bei Babys und mehr Ihre Mitarbeiter spenden 3.300 zusätzliche Stunden, damit Sie sich um Ihr Kind mit Leukämie kümmern können

3. Non-Hodgkin-Lymphom.

4. Hodgkin-Krankheit.

5. Tumoren des Zentralnervensystems.

6. Retinoblastome.

7.- Nierentumoren.

8.- Lebertumoren.

9.- Knochentumoren.

10.- Weichteilsarkome.

11. Keimzelltumoren.

12.- Jede andere schwere Krebserkrankung, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe wie in den vorhergehenden Fällen eine ständige Pflege bei Krankenhauseinweisung oder stationärer Einweisung erfordert.

Hämatologie

13. Schwere medulläre Aplasie (konstitutionell oder erworben).

14.- Schwerwiegende konstitutionelle Neutropenien.

15. Schwerwiegende konstitutionelle Hämoglobinopathien.

Jede andere schwerwiegende hämatologische Erkrankung, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe wie in den vorhergehenden Fällen eine ständige Pflege bei Krankenhauseinweisung oder stationärem Krankenhausaufenthalt erfordert.

Angeborene Stoffwechselstörungen

16.- Aminosäurestörungen (Phenylketonurie, Tyrosinämie, Harnkrankheit mit dem Geruch von Ahornsirup, Homocystinurie und andere schwerwiegende Störungen).

17.- Harnstoffzyklusstörungen (OTC).

18.- Störungen organischer Säuren.

19.- Kohlenhydratstörungen: Glykogenose, Galaktosämie, hereditäre Fruktoseintoleranz. Und andere schwerwiegende Störungen.

20.- Veränderungen der Proteinglykosylierung.

21.- Lysosomiale Erkrankungen: Mukopolysaccharidose, Oligosaccharidose, Sphingolipidose und andere schwere Krankheiten.

22.- Peroxisomen: Zellweger-Syndrom, Chondrodysplasia punctata, X-chromosomale Adenoleukodystrophie, Refsum-Krankheit und andere schwerwiegende Störungen.

23.- Mitochondriale Erkrankungen: aufgrund von Fettsäureoxidation und Carnitintransportdefekt, mitochondriale DNA-Veränderung, nukleare DNA-Mutation.

Jeder andere angeborene schwerwiegende Stoffwechselfehler, der nach ausdrücklicher optionaler Angabe, wie in den vorhergehenden, eine ständige Pflege unter Krankenhauseinweisung oder Heimkrankenhauseinweisung erfordert.

Allergie und Immunologie

24.- Schwerwiegende Nahrungsmittelallergien, die eine orale Verträglichkeit hervorrufen.

25.- Schweres Asthma bronchiale.

26.- Primäre Immundefekte aufgrund eines Antikörperschadens.

27.- Primäre Immundefekte aufgrund eines Defekts der T-Lymphozyten.

28.- Immundefekte aufgrund eines Phagozyten-Defekts.

29.- Andere Immundefekte:

  • Wisccott-Aldrich-Syndrom.

  • DNA-Reparaturdefekte (Ataxie-Teleangiektasie).

  • Di-George-Syndrom.

  • HyperIgE-Syndrom.

  • IPEX-Syndrom

30. Immun-Dysregulations- und Lymphoproliferations-Syndrome.

Jede andere schwerwiegende allergische und immunologische Erkrankung, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe wie in den vorhergehenden Fällen eine ständige Pflege bei Krankenhauseinweisung oder stationärem Krankenhausaufenthalt erfordert.

Psychiatrie

31.- Essstörungen.

32.- Schwere Verhaltensstörung.

33.- Depressive Störung.

34.- Psychotische Störung.

35.- Schizoaffektive Störung.

Jede andere schwere psychiatrische Erkrankung, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe wie in den vorhergehenden Fällen eine ständige Pflege bei Krankenhauseinweisung oder stationärem Krankenhausaufenthalt erfordert.

Neurologie

36.- Angeborene Fehlbildungen des Zentralnervensystems.

37.- Schweres Kopftrauma.

38.- Schwere Rückenmarksverletzung.

39.- Epilepsie:

  • West-Syndrom

  • Dravet-Syndrom

  • Lennox-Gastaut-Syndrom.

  • Epilepsie infolge von Missbildungen oder Hirnverletzungen.

  • Rassmussen-Syndrom.

  • Epileptische Enzephalopathien.

  • Epilepsie infolge von Stoffwechselkrankheiten.

  • Andere gut definierte Epilepsien.

40.- Autoimmunerkrankungen:

  • Multiple Sklerose

  • Akute disseminierte Enzephalomyelitis.

  • Guillain-Barré.

  • Chronische demyelinisierende Polyneuropathie.

  • Limbische Enzephalitis

41.- Neuromuskuläre Erkrankungen:

  • Muskelatrophie der infantilen Wirbelsäule.

  • Duchenne-Krankheit

42.- Infektionen und Parasitosen des Zentralnervensystems (Meningitis, Enzephalitis, Parasiten und andere Infektionen).

43.- Schlaganfall.

44.- Zerebralparese im Kindesalter.

45.- Narkolepsie-Kataplexie.

Jede andere schwerwiegende neurologische und / oder neuromuskuläre Erkrankung, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe wie in den vorhergehenden Fällen eine ständige Pflege bei Krankenhauseinweisung oder stationärem Krankenhausaufenthalt erfordert.

Kardiologie

46.- Angeborene Herzerkrankung mit ventrikulärer Dysfunktion.

47.- Angeborene Herzkrankheit mit pulmonaler Hypertonie.

48.- Andere schwere angeborene Herzkrankheiten.

49.- Kardiomyopathien mit ventrikulärer Dysfunktion oder schweren Arrhythmien.

50.- Herzkrankheit mit Herzfunktionsstörung

51.- Herztransplantation.

Jede andere schwere kardiologische Erkrankung, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe wie in den vorhergehenden Fällen eine ständige Pflege während der Krankenhausaufnahme oder des stationären Krankenhausaufenthalts erfordert.

Atmungssystem

52.- Mukoviszidose.

53.- Interstitielle Pneumopathien.

54.- Bronchopulmonale Dysplasie.

55.- Pulmonale Hypertonie.

56.- Bronchiektasie.

57.- Atemwegserkrankungen immunologischen Ursprungs:

  • Alveoläre Proteinose

  • Lungenhämosiderose

  • Sarkoidose

  • Kollagenopathien

58.- Lungentransplantation.

59.- Jede andere schwere Atemwegserkrankung, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe, wie in den vorhergehenden, eine ständige Pflege bei Krankenhauseinweisung oder stationärem Krankenhausaufenthalt erfordert.

Verdauungssystem

60.- Dickdarmresektion.

61.- Schweres intestinales Dysmotilitätssyndrom (intestinale Pseudoobstruktion).

62.- Schwerer angeborener Durchfall.

63.- Darmtransplantation.

64.- Schwere Lebererkrankung.

65.- Lebertransplantation.

66.- Jede andere schwere Erkrankung des Verdauungssystems, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe wie in den vorhergehenden Fällen eine ständige Pflege bei Krankenhauseinweisung oder stationärer Einweisung erfordert.

Nephrologie

67.- Terminale chronische Nierenerkrankung bei Substitutionsbehandlung.

68.- Nierentransplantation.

69.- Chronische Nierenerkrankung im ersten Lebensjahr.

70.- Nephrotisches Syndrom des ersten Lebensjahres.

71.- Kortikorresistentes und kortikodependentes nephrotisches Syndrom.

72.- Tubulopathien schwerer Evolution.

73.- Bartter-Syndrom.

74.- Zystinose.

75.- Nierentubulusazidose.

76.- Dellenkrankheit.

77.- Lowe-Syndrom.

78.- Hypomagnesiämie mit Hyperkalzurie und Nephrokalzinose.

79.- Komplexe nephrourologische Fehlbildungen.

80.- Polymalformative Syndrome mit Nierenbeteiligung.

81.- Neurogene Blase.

82.- Angeborene Defekte des Neuralrohres.

83.- Jede andere schwere nephrologische Erkrankung, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe wie in den vorhergehenden Fällen eine ständige Pflege bei Krankenhauseinweisung oder stationärer Einweisung erfordert.

Rheumatologie

84.- Juvenile idiopathische Arthritis (JIA).

85.- Systemischer Lupus erythematodes.

86.- Juvenile Dermatomyositis.

87.- Gemischte Bindegewebserkrankung.

88.- Systemische Sklerodermie.

89.- Autoinflammatorische Erkrankungen (Family Mediterranean Fever, Amyloidosis und andere schwere autoinflammatorische Erkrankungen).

90.- Behçet-Syndrom.

91.- Jede andere schwere rheumatische Erkrankung, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe wie in den vorhergehenden Fällen eine ständige Pflege bei Krankenhauseinweisung oder stationärem Krankenhausaufenthalt erfordert.

Chirurgie

92.- Kopf- und Halsoperation: Hydrozephalus / Shunt-Klappen, Myelomeningozele, Kraniostenose, Lippen- und Gaumenspalte, Rekonstruktion komplexer kraniofazialer Deformitäten usw.

93.- Brustoperation: Brustdeformitäten, angeborene Zwerchfellhernien, Lungenfehlbildungen usw.

94.- Chirurgie des Verdauungssystems: Ösophagusatresie, Anti-Reflux-Chirurgie, Bauchwanddefekte, Darmfehlbildungen (Atresie, Volvulus, Duplikationen), Darmverschluss, nekrotisierende Enterokolitis, entzündliche Darmerkrankungen, Darmversagen, Hirschprung, anorektale Fehlbildungen, Gallengangatresie, portale Hypertonie usw. .

95.- Nephro-urologische Chirurgie: Missbildungen der Nieren- und Harnwege.

96.- Polytraumatisierte Chirurgie.

97.- Operation bei schweren Verbrennungen.

98.- Siamesische Zwillinge Operation.

99.- Orthopädische Chirurgie: Skelettdysplasie, Skoliose, Hüftdysplasie, Zerebralparese, neuromuskuläre Erkrankungen und Spina bifida, Skelettinfektionen und andere komplexe orthopädische Operationen.

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100.- Andere Transplantationschirurgie: Herzklappen, Knochentransplantationen, Mehrfachtransplantationen verschiedener Geräte.

Alle anderen chirurgischen Eingriffe bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe wie bei den vorhergehenden eine ständige Pflege bei der Krankenhauseinweisung oder im Krankenhausaufenthalt zu Hause erforderlich ist.

Palliative Care

101.- Jede schwere Krankheit, bei der in der letzten Lebensphase des Patienten Palliativpflege erforderlich ist und die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe eine ständige Pflege während der Krankenhauseinweisung oder des stationären Krankenhausaufenthalts erfordert.

Neonatologie

102.- Große Frühgeborene, die vor der 32. Schwangerschaftswoche geboren wurden oder weniger als 1.500 Gramm wiegen, und Frühgeborene, die aufgrund von Komplikationen infolge von Frühgeborenen eine längere Aufnahme benötigen.

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Jede andere schwerwiegende neonatologische Erkrankung, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe wie in den vorhergehenden Fällen eine ständige Pflege bei Krankenhauseinweisung oder stationärem Krankenhausaufenthalt erfordert.

Infektionskrankheiten

103.- HIV-Infektion.

104.- Tuberkulose.

105.- Komplizierte Lungenentzündung.

106.- Osteomyelitis und septische Arthritis.

107.- Endokarditis.

108.- Komplizierte Pyelonephritis.

109.- Sepsis.

Jede andere schwere Infektionskrankheit, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe wie in den vorhergehenden Fällen eine ständige Pflege bei Krankenhauseinweisung oder stationärem Krankenhausaufenthalt erfordert.

XVI. Endokrinologie

110.- Diabetes Mellitus Typ I

Jede andere schwerwiegende endokrinologische Erkrankung, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe wie in den vorhergehenden Fällen eine ständige Pflege bei Krankenhauseinweisung oder stationärem Krankenhausaufenthalt erfordert.

Genetische Störungen

111.- Smith-Magenis-Syndrom.

112.- Bullöse Epidermolyse.

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113.- Jede andere schwerwiegende genetisch bedingte Störung, die nach ausdrücklicher ausdrücklicher Angabe, wie in den vorhergehenden, eine ständige Pflege bei Krankenhauseinweisung oder Krankenhausaufenthalt zu Hause erfordert.

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