Ausweis und Reisepass für das Baby: Welche Dokumente brauchen wir?

Nach einer der Fragen, die Sie in unserem neuen Abschnitt Antworten zur Verarbeitung von hinterlassen haben Ausweis und Reisepass für das Babywerden wir detaillieren Welche Unterlagen brauchen wir? beide Verfahren durchführen.

Zunächst sollte klargestellt werden, dass die Verarbeitung der DNI Es ist nicht obligatorisch für Kinder unter vierzehn Jahren, während der Reisepass das Dokument ist, das die Identität außerhalb Spaniens nachweist.

Sowohl für die Bearbeitung des Personalausweises als auch des Reisepasses müssen Sie einen Termin vereinbaren. Zu diesem Termin Das Kind muss kommen (ausgenommen chronische Krankheit oder Behinderung) in Begleitung der Person, die die elterliche Gewalt oder Vormundschaft ausübt. Obwohl sie, wie uns vickitoria sagt, keine Spuren hinterlassen, bestätigen sie, dass das Baby mit dem auf dem Foto übereinstimmt.

Das erste Verfahren, das Sie nach der Geburt durchführen müssen, ist die Registrierung des Kindes im Standesamt. Diese Registrierung ist ein notwendiger vorbereitender Schritt für die Verarbeitung der DNI und im Falle, dass keine DNI vorliegt, auch für den Reisepass, da dies eines der Dokumente ist, die vorgelegt werden müssen.

Dokumentation zur Verarbeitung des DNI erforderlich

Für die erster Personalausweis Von den unter 14-Jährigen ist Folgendes mitzuführen:

  • Vom Standesamt ausgestellte Geburtsurkunde. Oder wenn es der Fall ist, eine Bescheinigung über die Registrierung der spanischen Staatsangehörigkeit, ein Dokument, das klarstellt, dass es nur ausgestellt wird, um die DNI zu erhalten.
  • Farbfoto mit weißem Hintergrund des Gesichtes des Babys
  • Die Registrierungsbescheinigung wurde mit einer Frist von höchstens drei Monaten ausgestellt, wie Marta Torralba in den Antworten berichtete.

Dokumentation zur Bearbeitung des Reisepasses erforderlich

Es ist notwendig, an dem Tag des Termins Folgendes beizutragen:

  • DNI des Minderjährigen, wenn Sie es haben. Bei Nichtvorhandensein ist die Vorlage einer Geburtsurkunde, die vom Standesamt ausgestellt wurde, und des Personalausweises der Person, die die elterliche Gewalt ausübt, obligatorisch (NIE bei ausländischen Eltern).
  • Farbfoto mit weißem Hintergrund des Gesichtes des Babys
  • Wenn die Reise dringend ist und keine Zeit für die Ausstellung der Geburtsurkunde hat, wird ein Pass vom Typ B (mit einer Gültigkeit von drei oder sechs Monaten) ausgestellt. Dazu müssen Sie den Ausweis der Person, die das Recht der Eltern oder die Vormundschaft ausübt, das Familienbuch oder den Beschluss über die Zuweisung der Vormundschaft sowie den Nachweis vorlegen, dass Sie die buchstäbliche Geburtsurkunde angefordert haben.