Das Formular zur Beantragung der Geburts- oder Adoptionsbeihilfe ist am Montag erhältlich

Aus der Zusammenfassung des heutigen Ministerrates geht hervor, dass der Gesetzesentwurf gebilligt und an das Gericht weitergeleitet wurde, wodurch ein wirtschaftlicher Vorteil einer einmaligen Zahlung für die Geburt oder Adoption eines Kindes festgestellt wird. Wir haben über den "Baby-Scheck" von 2.500 Euro gesprochen, der seit dem 3. Juli viele glückliche Eltern hat, andere sehr glücklich und viele andere sehr wütend, weil sie für ein paar Stunden diese einmalige Leistung nicht mehr erhalten, aber trotzdem ...

Es wurde angekündigt, dass es sich bei dieser Leistung um eine einmalige Zahlung handelt und dass es sich bei den Zuwanderern um rechtmäßige Einwohner handeln muss, die mindestens zwei Jahre (unmittelbar vor der Geburt oder Adoption) in Spanien gelebt haben.

Am kommenden Montag, den 16. Juli, ist das Antragsformular für die Leistung in den Geschäftsräumen der Steuerbehörde und der allgemeinen Schatzkammer der sozialen Sicherheit sowie auf den Websites beider Organisationen erhältlich. Es wird auch einen Telefondienst für Bürger geben, die weitere Informationen benötigen. Am Montag werden wir die beiden Telefonnummern kennen, die wir anrufen können.

Sie möchten, dass das Zahlungssystem für alle einfach ist, sodass es eine zentrale Anlaufstelle gibt, mit der die meisten Zahlungen getätigt werden können, die im Monat nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes getätigt werden müssen, wie wir bereits sagten im November, so wird die Zahlung etwa im Monat Dezember wirksam.

Weitere Informationen zu den ersten von der Regierung bereitgestellten Informationen finden Sie in der Post Wie und wann Sie die Hilfe von 2.500 Euro anfordern können, die die spanische Regierung bei Geburt oder Adoption bereitgestellt hat.