Neue Lebensmittelkennzeichnung, welche Veränderungen bringt es uns?

Ab dem 13. Dezember a neue Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften 2011 genehmigt, was den Herstellern Zeit gegeben hat, sich an neue Anforderungen anzupassen. Trotzdem können Lebensmittel, die derzeit nicht der neuen Kennzeichnung entsprechen, bis zu ihrem Verfallsdatum im Handel bleiben.

Dank der neuen Bestimmungen erhalten die Verbraucher besser organisierte und detailliertere Informationen zu den von uns gekauften Lebensmitteln Was ändert die neue Kennzeichnung bringt uns.

  • Klarere Etiketten: Die Beschriftung muss klar und lesbar sein, daher wird eine verbindliche Typografie-Größe entsprechend der Packungsgröße festgelegt. Bei Behältern mit einem Quadrat von mehr als 80 cm muss der Durchmesser mindestens 1,2 mm betragen, bei kleineren Behältern mindestens 0,9 mm.

  • Herkunft: Das Herkunftsland muss angegeben werden. Bisher war es nur für frisches Rindfleisch, Obst und Gemüse, Honig und Olivenöl vorgeschrieben. Ab sofort auch für frisches Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch.

  • Allergene: Auf dem Etikett muss angegeben werden, ob das Lebensmittel eines der 14 am häufigsten vorkommenden Allergene wie Soja, Nüsse, Gluten und Laktose enthält. Es sollte in einer anderen als der übrigen Schriftart hervorgehoben werden, z. B. in Fettdruck. Auch Restaurants und Orte, an denen nicht etikettierte Lebensmittel verkauft werden, müssen diese Informationen anbieten, obwohl dies mündlich erfolgen kann.

  • Pflanzliche Öle oder Fette: Bisher genügte es anzugeben, ob das Fett tierischen oder pflanzlichen Ursprungs war. Nun müssen Sie die Ölsorte angeben, die für die Herstellung des Produkts verwendet wird (Olivenöl, Kokosöl, Palmöl usw.).

  • Einfrierdatum: Lebensmittel wie Fleisch und Fisch sollten angeben, ob und wann sie eingefroren wurden. In diesem Fall sollten sie nicht wieder aufgetaut und eingefroren werden. Sie sollten auch angeben, ob während des Vorgangs Wasser oder Protein hinzugefügt wurde.

  • Nährwertangaben: Sie müssen die folgenden Elemente verbindlich deklarieren und im selben Sichtfeld enthalten sein: Energiewert, Fette, gesättigte Fette, Kohlenhydrate, Zucker, Proteine ​​und Salz. Diese Informationen gelten immer für jeweils 100 g oder 100 ml.

Ohne Zweifel sehr interessante Details, die das neue Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften. Jetzt können Verbraucher auf informierte Weise entscheiden und verantwortungsbewusstere Entscheidungen über unsere Einkäufe und unsere Lebensmittel treffen.