Berufstätige Eltern können eine Arbeitszeitverkürzung bis zu 12 Jahren beantragen

Wir haben das Jahr 2013 mit einer guten Nachricht für Familien abgeschlossen, denn dank des am vergangenen Freitag von der Regierung genehmigten Gesetzesdekrets Die Zeit, in der berufstätige Eltern einen reduzierten Arbeitstag für die Kinderbetreuung beantragen und genießen können, wird verlängert.

Bisher konnte es bis zu 8 Jahre alt gemacht werden. Die neuen Regelungen verlängern die Laufzeit um weitere vier Jahre.

Das von der Regierung am vergangenen Freitag, dem 20. Dezember, gebilligte königliche Dekret erweitert das Recht derjenigen Arbeitnehmer, die als Erziehungsberechtigte einen Minderjährigen in ihrer Obhut haben, zu beantragen und zu genießen Verkürzung der Arbeitszeit bis zum Alter von 12 JahrenIm Vergleich zu den 8, die sie bisher hatten. Auf diese Weise wird ihre Situation mit denen der öffentlichen Verwaltung gleichgesetzt.

Die Reduzierung des Arbeitstages kann in einem Prozentsatz von 12,5% bis maximal 50% erfolgen, wobei die Beiträge in den ersten beiden Jahren des gleichen Zeitraums beibehalten werden.

Obwohl noch viele Probleme zu beheben sind, ist diese Verlängerung des Zeitraums, in dem eine Arbeitszeitverkürzung beantragt werden kann, auf vier Jahre begrenzt kleiner schritt in richtung familiäre versöhnung Real und vernünftig, nicht nur für Eltern, sondern vor allem für Kinder, die die Hauptopfer der gegenwärtigen Organisation unseres Arbeitsmarktes sind.

Was uns nicht mehr so ​​klar ist, ist, dass diese Maßnahme dem Ziel der Regierung entspricht, das ihrer Ansicht nach die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern wird, indem Verträge geschlossen werden, die die in Teilzeit ausgeübten Verträge ergänzen, insbesondere die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen in der verbleibenden Zeit Erwerbstätige Mütter, die statistisch am häufigsten von der Arbeitszeitverkürzung profitieren (im Vergleich zu einer noch männlichen Minderheit) und daher am stärksten von dieser Verlängerung des Zeitraums betroffen sind.