Sie waren die Pioniere, die die Rückerstattung der Einbehaltung der Einkommensteuer (IRPF) forderten. Sein Antrag war jedoch vor dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 3. Oktober 2018 gestellt worden, wonach Mutterschaftsgeld von der Einkommensteuer befreit ist. Im November verlängerte die Regierung die Befreiung von der Steuerzahlung auch auf Vaterschaftsurlaub und öffentliche Angestellte, die die Leistung durch beiderseitige Arbeit erhalten.
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